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   BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89   

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https://dejure.org/1989,2221
BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89 (https://dejure.org/1989,2221)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1989 - 4 AZR 39/89 (https://dejure.org/1989,2221)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1989 - 4 AZR 39/89 (https://dejure.org/1989,2221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Meisters - Technische Angestellte - Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - Leiter großer Instandsetzungsbereiche - Vielschichtig strukturierte Bereiche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1989, 1348
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89
    Demgemäß genügt es für die Erfüllung des Merkmals des technischen Angestellten im vorliegenden Fall, daß die Tätigkeit des Angestellten technischen Charakter hat (vgl. BAG Urteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    IV b des Teils II Abschnitt Q der Anlage 1 a zum BAT erfaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 23. April 1986, aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Diese Tätigkeiten bringen eine große Verantwortung für die betreffenden Angestellten mit sich, da sie dafür einstehen müssen, daß in dem ihnen übertragenen Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (vgl. BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89
    Davon ist der Senat auch in seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen, wenn er in seinem Urteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - (AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ausführt, daß unter die VergGr.
  • BAG, 25.08.1971 - 4 AZR 375/70

    Meister - Gärtnermeister - Tätigkeit im Gartenbau

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89
    Insoweit ist die Tätigkeit des Klägers mit der Tätigkeit einer Kindergartenleiterin vergleichbar, die - wie die anderen Erzieherinnen des Kindergartens auch - jeweils eine Gruppe zu betreuen hat, gleichwohl aber während ihrer gesamten Arbeitszeit Leitungsaufgaben des Kindergartens wahrzunehmen hat, sofern sie anfallen (vgl. BAG Urteil vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89
    Damit ist kraft rechtlichen Zwanges die gesamte Tätigkeit eines Leiters von Instandsetzungsbereichen als ein großer Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89
    IV b BAT zu zahlen (vgl. BAGE 29, 416, 418 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1079/78

    Ständige Vertretung - Vertretung bei Abwesenheit - Vertretung bei Krankheit -

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 39/89
    Insoweit ist die Tätigkeit des Klägers mit der Tätigkeit einer Kindergartenleiterin vergleichbar, die - wie die anderen Erzieherinnen des Kindergartens auch - jeweils eine Gruppe zu betreuen hat, gleichwohl aber während ihrer gesamten Arbeitszeit Leitungsaufgaben des Kindergartens wahrzunehmen hat, sofern sie anfallen (vgl. BAG Urteil vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 298/92

    Eingruppierung Leiter Maschinentechnik Universität

    Arbeitsvorgang i.S. dieser Bestimmung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeit und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Angestellten (z.B. Senatsurteil vom 19. April 1989 - 4 AZR 39/89 - AP Nr. 146 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Danach kann es aber keinen Unterschied machen, ob der Leiter des Instandsetzungsbereichs zugleich, wie in dem mit dem Urteil vom 19. April 1989 (aaO) entschiedenen Fall, nur ein Gewerk oder, wie im vorliegenden Fall, zwei Gewerke selbst leitet.

  • LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03

    Tarifgerechte Eingruppierung des Leiters einer Mülldeponie nach dem

    Durch die Charakterisierung der "technischen Angestellten mit besonderen Aufgaben" in dem Meistervertrag bringen die Tarifvertragsparteien vielmehr zum Ausdruck, dass die Tätigkeiten ihrer Art und ihrem Charakter nach denen herausgehobener Meister mit gewichtigen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen entsprechen und die sich demgemäß auch wegen der mit ihrer Ausführung verbundenen Verantwortung aus den in der Vergütungsgruppe V b BAT- VKA geregelten Tätigkeiten deutlich wahrnehmbar herausheben müssen (BAG 05.11.1986 - 4 AZR 640/85 - AP Nr. 128 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 19.04.1989 -4 AZR 39/89 - ZTR 1989, 398; 01.08.2001 - 4 AZR 302/00 - AP Nr. 282 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das Maß der hiermit verbundenen zusätzlichen Verantwortung bringen die Tarifvertragsparteien durch den Bezug auf eine "Gruppe von Handwerkern ... (Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 2) bzw. eine größere Gruppe" von Handwerkern (Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 2) oder die Beaufsichtigung "großer Arbeitsstätten" (Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 3) zum Ausdruck, wobei dieses Merkmal nach der Größe der Arbeitsstätte und Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen erfüllt sein kann (BAG 19.04.1989 - 4 AZR 39/89 - AP Nr. 146 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 10.10.1984 - 4 AZR 411/82 - und 23.01.1985 - 4 AZR 376/83 sowie LAG Rheinland-Pfalz 12.11.1996 - 6 Sa 700/96 EzBAT §§ 22, 23 BAT J 5b Nr. 6).

  • LAG Hessen, 03.08.1989 - 9 Sa 1585/88

    Einordnung in der entsprechenden Tarifgruppe nach den Tätigkeitsmerkmalen der

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  • LAG Hessen, 18.09.1992 - 9 Sa 1346/91

    Verteilung der Darlegungslast ; Eingruppierung eines Sachbearbeiters ;

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